Unerwünschtes Ereignis
Ein unerwünschtes Ereignis in der Patientenversorgung impliziert eine Patientenschädigung, die eher durch die Behandlung als durch das Grundleiden hervorgerufen wurde, in Abgrenzung zu einer Komplikation (Paula und Schwappach 2015; Aktionsbündnis Patientensicherheit 2014).